_ finanziell betroffen und B.________ als Privatperson zudem gesundheitlich und psychisch geschädigt worden. […] Hinweise, die auf einen hinreichenden Tatverdacht für eine für die Erfüllung des Betrugstatbestandes erforderlichen arglistigen Täuschungshandlung seitens A.________ erkennen lassen würden, sind vorliegend nicht ersichtlich. Weder scheint dieser ein Lügengebäude errichtet, noch sich betrügerischer Machenschaften oder gar einer einfachen Lüge bedient zu haben, um durch die abgefassten Berichte die für die Erteilung der Baubewilligung zuständigen Amtsstellen zu täuschen.