Bezüglich der Verbrennung des Tierfetts in den Kesseln der H.________ AG – was ohne Filter und sonstige Vorrichtungen geschehen sei – verlange der Beschwerdeführer eine lückenlose Aufzeichnung der Verbrennungstemperatur sowie eine unabhängige Expertise über die Verweilzeit des Tierfetts bei einer Temperatur von 850 °C während zwei Sekunden. Gleichzeitig gelte es zu überprüfen, ob chemische Analysen aus der Asche des verbrannten Tierfetts vorhanden seien, welche Aufschluss über mögliche Prionen geben könnten. 4.8 Die angefochtene Verfügung – welche nebenbei keineswegs mit zu rügender Verzögerung erlassen wurde – erweist sich als rechtmässig.