7 Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) habe sich gegenüber dem Beschwerdeführer so geäussert, dass sich der UVP-Bericht allein auf die Fachberichte der verschiedenen Ämter abstütze. Wenn die Ämter ihre Aufgabe nicht wahrnehmen würden, werde auch der UVP-Bericht des AUE entsprechend ausfallen. Mit Eingabe vom 11. Juni 2020 habe der Beschwerdeführer den Tatbestand einer möglichen Gefährdung «Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit», begangen durch den Beschuldigten 2, aufgeführt.