__ AG im Wissen aus Vorbesprechungen, dass das beco diesen willfährig gutheisse. Vor Gericht werde es heissen, das beco trage als Behörde die Verantwortung, den UVB auf seine Richtigkeit zu prüfen und zu korrigieren. Der Beschuldigte 1 berufe sich in seiner Stellungnahme auf den Expertenbericht, «obwohl die Amtsstelle die Aufsicht und die Verantwortung über die Richtigkeit des UVB in ihrem Fachgebiet unterstellt ist». Der Beschuldigte 2 gehe sogar so weit, die Meinung zu vertreten, wenn die Baubewilligungsbehörde keinerlei Beanstandungen mache, alles in Ordnung sei.