Eine wichtige Grundlage sei in diesem Zusammenhang der Massnahmenplan zur Luftreinhaltung im Kanton Bern, der für Grossemittenten ergänzende Massnahmen und Strategien festlege. Der Beschwerdeführer bemängle verschiedene fachliche Details, die das Bauvorhaben betreffen würden. Dazu äussere sich der Beschuldig-