Die Aufgabe als Fachbehörde sei die Prüfung und das Nachvollziehen der Berechnungen und Aussagen in solchen Berichten und Gutachten (Plausibilisierung). Die Fachberichte Immissionsschutz, für deren Erarbeitung er in diesem Fall verantwortlich gewesen sei, würden der Vollzugspraxis der Abteilung Immissionsschutz des Kantons Bern entsprechen. Die Fachbehörde sei im Rahmen des baurechtlichen Einspracheverfahrens und des späteren Beschwerdeverfahrens zweimal aufgefordert worden, fachlich Stellung zu nehmen. Er, der Beschuldigte 1, sei sehr erstaunt, dass der Beschwerdeführer eine Strafanzeige erstattet habe.