Umweltschutzgesetz Bundesrecht verletzt. Die Tatsache, dass sich bei der Beurteilung der Emissionsgrenzwerte beim Projekt WKK-Anlage zur Entsorgung von Sonderabfällen das beco, heute die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, Abt. lmmissionsschutz, als zuständig erklärt habe, könnte auf eine «Mauschelei» hinweisen. Damit das beco anstelle des Amts für Wasser und Abfall (AWA) die H.________ AG bevorzugen könne, bedürfe es mindestens dieser involvierten Parteien. Ob diese als «(Mit-)Tatherrschaft oder unwissentliche Gehilfen» am möglichen Erfolg der Straftat beigetragen hätten, sei näher abzuklären.