Dabei habe das beco nicht damit rechnen dürfen, dass die «Vorspiegelungen falscher Tatsachen» von Laien aufgedeckt würden. Dies allein deswegen, weil Umweltberichte, aus welchen die Emissionsgrenzwerte von Kehricht- und Sonder- abfall-Verbrennungsanlagen ersichtlich seien, nur gezielt beschafft werden könnten. Im beco Fachbericht lmmissionsschutz mit der Geschäftsnummer ________ vom 19. August 2019 und ________ vom 18. Oktober 2016 werde bei der Beurteilung gemäss Umweltschutzgesetz Bundesrecht verletzt.