Die Anzeigeerstatter machen in ihrem Schreiben geltend, die beschuldigten Personen hätten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für eine Wärmekraftkopplungsanlage (WKK-Anlage) sowie im Rahmen des darauffolgenden Projektänderungsgesuchs ihre Amtspflichten verletzt, indem sie beim Erstellen der für das Bauverfahren erforderlichen Fachberichte durch Falschbeurteilung gegen geltendes Bundesrecht verstossen hätten. Bei den fraglichen Berichten handelt es sich einerseits um die Fachberichte Immissionsschutz der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern vom 18. Oktober