314 StGB bedeutet, dass der Täter als Stellvertreter für das Gemeinwesen in privatrechtlichen Geschäften und nicht hoheitlich handelt (Kauf, Miete, Arbeitsvertrag usw.). Die Erteilung einer Baubewilligung ist ein Hoheitsakt, kein Rechtsgeschäft (TRECHSEL/VEST, in: Praxiskommentar StGB, 3. Aufl. 2018, N. 2 zu Art. 312 StGB) und das Baubewilligungsverfahren entsprechend öffentlich-rechtlicher Natur. Gemäss Art.