7. Das (mehrmalige und lediglich kurz vorher angekündigte) Abladen von Gegenständen und Lebensmitteln vor dem Haus einer anderen Person, selbst wenn die Sachen in deren Eigentum stehen, kann einen Angriff auf die psychische Integrität darstellen und damit Persönlichkeitsrechte verletzen. Dies hängt aber wesentlich auch von den Umständen ab. Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Beteiligten um Ehepartner handelt, die in Trennung leben. Die Ehefrau sagte aus, dass sie heimlich/unangemeldet ausgezogen sei und nur das Wichtigste mitgenommen habe.