Die Beschwerdekammer wies die Beschwerde am 15. Mai 2019 ab und auferlegte die Kosten des Beschwerdeverfahrens (CHF 1‘200.00) dem Beschwerdeführer. Mit Urteil 6B_732/2019 vom 5. Juni 2020 hiess das Bundesgericht die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen gut. Es hob den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 15. Mai 2019 auf und wies die Sache zum neuem Entscheid zurück. Gerichtskosten wurden keine erhoben. Der Kanton Bern wurde verpflichtet, dem Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 3‘000.00 zu bezahlen.