1. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verfügte am 28. Februar 2019 die Einstellung des Strafverfahrens gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Nötigung. Die Verfahrenskosten wurden im Umfang von CHF 500.00 dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt (Ziffer 2) und es wurde ihm keine Entschädigung und Genugtuung ausgerichtet (Ziffer 3).