Ein solcher sei gesetzwidrig. Der von einer Gemeinde bewusst durch «Private Dienstleister in Uniform», ähnlich der Polizei, erzeugte, bewusst herbeigeführte täuschende oder trügerische Schein der hoheitlichen Rechtsstaatlichkeit, um dem Bürger und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln oder vorzutäuschen, sei strafbar. Auch der Umstand, dass die Busse laut ausgestelltem Bussenzettel der «A.________ AG» zu bezahlen ist, wird vom Beschwerdeführer als gesetzwidrig erachtet. Diese bereichere sich dadurch zu Unrecht.