3. 3.1 Am Fahrzeug des Beschwerdeführers, BMW D.________, welches in der F.________ (Strasse; Gemeinde B.) parkiert war, wurde am 9. April 2020 ein «Bussenzettel mit Bedenkfrist» der «A.________ AG im Auftrag der B.________ (Gemeinde)» befestigt. Der Beschwerdeführer reichte deswegen am 12. Mai 2020 bei der Staatsanwaltschaft Anzeige «wegen Offizialdelikt» ein. Darin moniert er hauptsächlich den Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Ein solcher sei gesetzwidrig.