(nachfolgend: Beschwerdeführer), der sich in seiner Anzeige vom 12. Mai 2020 als Privatkläger konstituiert hatte, am 10. Juni 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) «Einsprache» (richtig: Beschwerde). Am 15. Juni 2020 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine Sicherheitsleistung von CHF 1‘000.00 zu bezahlen. Die Sicherheitsleistung erfolgte innert Frist. Im anschliessenden Schriftenwechsel verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft am 30. Juni 2020 auf das Einreichen einer Stellungnahme.