31 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 6'669.35 (CHF 3‘000.00 Gebühren zuzüglich CHF 3'669.35 Auslagen) werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung der amtlichen Vertreterin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin B.________, wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt.