62c Abs. 4 StGB (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1223/2019 vom 27. März 2020 E. 3.2 f.). Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer musste daher weder explizit auf die Möglichkeit einer Verwahrung hingewiesen werden, noch musste ihm bereits vor dem entsprechenden Antrag das rechtliche Gehör dazu gewährt werden. Spätestens mit dem Beschluss der Be-