Die Verwahrung erweist sich als verhältnismässig. 12.3 In der Anordnung der Verwahrung kann kein treuwidriges Verhalten der BVD oder der Gerichte gesehen werden. Wie bereits ausgeführt, trägt der Täter, gegen den wegen eines «Verwahrungsdelikts» eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet wurde, bereits von vornherein das Risiko der nachträglichen Umwandlung in eine Verwahrung nach Art. 62c Abs. 4 StGB (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1223/2019 vom 27. März 2020 E. 3.2 f.).