Der Beschwerdeführer ist seit 1996 IV-Rentner. Eine berufliche Integration war ihm bisher nicht gelungen. Vor der Inhaftierung war sein ganzes Leben auf den Drogenkonsum, die Drogenvermittlung und die Eintreibung von Drogenschulden fokussiert. Er war sich in diesem Milieu gewohnt, das Verhalten seiner Mitmenschen zu kontrollieren, indem er sie einschüchterte, ihnen Respekt einflösste oder sie mit Dienstleistungen oder Geschenken von sich abhängig machte (pag. 225 Akten Regionalgericht). Im Rahmen eines strukturierten Settings gelingt es ihm erwartungsgemäss gut, sich zu bewähren.