Akten Regionalgericht). Vor allem seine Haltung, wonach er das «friss Vogel oder stirb – Spiel» der Vollzugsbehörde nicht akzeptieren wolle (pag. 282 Akten Regionalgericht), weist darauf hin, dass die Gründe für die Verweigerung einer Therapie im stationären Rahmen auch in seiner Persönlichkeitsstörung begründet sind. Dem Beschwerdeführer geht es auch stark darum, eine gewisse Kontrolle zu haben (pag. 537 f., Z. 42 ff. Akten Regionalgericht).