475, Z. 42 ff. und pag. 477, Z. 1 Akten Beschwerdekammer). Als Gründe für die absolute Obstruktion wurden vom Beschwerdeführer auch eine längere Vollzugsdauer, die Entmündigung, eine nicht nachhaltige Veränderung aufgrund von Angst und Druck (vgl. pag. 385 und pag. 533, Z. 14 ff. Akten Regionalgericht), eine unfaire Behandlung durch das Gericht (pag. 254 und pag. 432 Akten Regionalgericht) sowie mangelndes Vertrauen in das System und das Vorliegen einer ungeeigneten Therapieform (pag. 475, Z. 19 ff. und 483, Z. 16 ff. Akten Beschwerdekammer) genannt. Seinen Widerstand gegen eine stationäre Massnahme nach Art.