Seit diesem Beschluss fand mit dem Eintritt des Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt Solothurn am 26. September 2018 ein weiterer Behandlungsversuch statt. Aufgrund der konstanten Weigerung des Beschwerdeführers, in die Therapie einzusteigen, wurde er den Vollzugsbehörden bereits am 5. Dezember 2018 wieder zur Verfügung gestellt und trat am 17. Dezember 2018 aus der JVA Solothurn aus (pag. 6 Akten Regionalgericht). Aus dem Bericht der JVA Solothurn geht hervor, dass aufgrund der Verweigerungshaltung im Bereich der Therapie keine Fortschritte oder Beobachtungen gemacht werden konnten (pag. 1345 Vollzugsakten).