22 vorzeitigen Massnahmenvollzugs in die Justizvollzugsanstalt Thorberg ein. Diese stellte ihn am 8. August 2014 den BVD (damals: ASMV) wegen Untragbarkeit zur Verfügung. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge in ein Regionalgefängnis und schliesslich am 25. November 2015 immer noch im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs in die Sicherheitsabteilung B der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel (nachfolgend: IKS Bostadel) verlegt (pag. 438 Vollzugsakten). Am 31. Juli 2017 erfolgte die Versetzung in den Normalvollzug (pag. 4681 Vollzugsakten).