493, Z. 34 ff., pag. 503, Z. 37 ff. Akten Beschwerdekammer). Dr. med. G.________ wies zudem immer daraufhin, dass bei Personen mit Persönlichkeitsanteilen, wie sie der Beschwerdeführer aufweise, besonders aufgepasst werden müsse, dass man nicht getäuscht werde (pag. 497, Z. 13 f. Akten Beschwerdekammer). Der Beschwerdeführer ist ein sehr guter «Taktierer» und redegewandt. Das zeigen die Ergebnisse in der PCL-R-Wertung und entspricht auch dem von der Kammer persönlich gewonnen Eindruck des Beschwerdeführers.