312 Akten Regionalgericht). Er gab aber an, dass bei entsprechender Bereitschaft des Beschwerdeführers zur Auseinandersetzung mit seinen deliktrelevanten Persönlichkeitseigenschaften (derzeit und seit Jahren keine diesbezügliche Bereitschaft erkennbar) das Ausmass der relevanten Risikodispositionen bis zu einem gewissen Grad beeinflusst werden könnte. Auch wenn sich für Dr. med.