Es kann auf die bereits erfolgten Ausführungen verwiesen werden. Dr. med. G.________ gab in seinem Gutachten an, dass am ehesten vergleichbare Straftaten wie die bisher begangenen zu erwarten (u.a. Gewaltdelikte und Delikte im Betäubungsmittelbereich) seien. Es liegt damit nach wie vor eine hohe Rückfallgefahr für Gewaltdelikte vor.