501, Z. 23 f. Akten Beschwerdekammer). 10.13 Die Jugenddelinquenz ist ein Item im PCL-R und wurde von Dr. med. G.________ mit 0 bewertet. Insofern hat der Umstand, dass der Beschwerdeführer zu Jugendzeiten nie straffällig geworden ist, Eingang in die Beurteilung der Rückfallprognose gefunden. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die fehlende Jugenddelinquenz die aktuelle Rückfallgefahr günstig beeinflusst. Ganz grundsätzlich kann einzig aus dem Umstand fehlender oder allenfalls entfernter Vorstrafen nicht der Schluss gezogen werden, eine Person sei nicht gefährlich oder nicht rückfallgefährdet.