und pag. 483, Z. 1 ff. Akten Beschwerdekammer). Sowohl aus den Akten als auch der in diesem Zusammenhang später gestellten Frage von Dr. med. G.________ geht aber hervor, dass es sich bei diesem Kollegen um O.________ handelt, der beim Anlassdelikt dabei gewesen war (pag. 168 Akten Regionalgericht, pag. 489, Z. 9 ff. Akten Beschwerdekammer). Die Antwort des Beschwerdeführers gegenüber dem Vorsitzenden war somit berechnend und täuschend. 10.12 Es trifft zu, dass die Art und Häufigkeit der Vorstrafen die Rückfallprognose grundsätzlich ungünstig beeinflussen.