Diese Auffassung wird von Dr. med. G.________ im aktuellen Gutachten geteilt (pag. 312 Akten Regionalgericht). Etwas Anderes kann auch nicht dem aktuellen Therapiebericht von Dipl.-psych. I.________ entnommen werden. Ohne stufenweise erfolgende Vollzugslockerungen lässt sich der Erfolg einer Therapie kaum verifizieren.