316 Akten Regionalgericht). Deshalb sind auch die positiven Arbeits- und Führungsberichte nicht geeignet, relevante Aussagen betreffend Rückfallgefahr zu machen oder das Ergebnis der PCL-R-Wertung in Frage zu stellen. Die Tatsache, dass die Berichte grösstenteils positiv ausgefallen sind, untermauert vielmehr die Beurteilung von Dr. med. G.________. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer Einsicht gezeigt und sich entschuldigt hat oder Verantwortung übernimmt, reicht für die Annahme einer (genügend) günstigen Rückfallprognose nicht aus.