_ hält in seinem Gutachten vom 17. April 2020 weiter fest, dass sich in einem hochstrukturierten und beschützenden Setting die Auffälligkeiten von Persönlichkeitsstörungen oft in einem abgemilderten Ausmass zeigen. Bekannt sei beispielweise, dass sich Personen mit einem guten Intelligenzniveau und z.B. dissozialer Persönlichkeitsstörung und deutlichen psychopathy-Merkmalen sehr gut in einem solchen Setting aufführen könnten und in Freiheit teilweise rasch wieder rückfällig würden. Unter anderem deshalb seien Erfahrungen aus üblicherweise stufenweise erfolgenden Vollzugslockerungen wichtig (pag. 284 f. Akten Regionalgericht).