aufgrund der bisher kaum angegangenen deliktrelevanten Risikodispositionen, die zudem in wesentlichem Ausmass weiterbestünden, nach wie vor deutlich erhöht sei. Dies am ehesten für ähnliche Delikte wie die bisher erfolgten. Die Gefahr erneuter solcher Straftaten bestehe vor allem aufgrund von deliktrelevanten Persönlichkeitsmerkmalen mit zudem psychopathischen Anteilen (pag. 314 f. Akten Regionalgericht). Auch anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte Dr. med. G.________ seine Ausführungen betreffend Rückfallgefahr und Legalprognose (pag. 538, Z. 17 ff. Akten Regionalgericht, pag.