Der Beschwerdeführer falle in eine hohe Risikokategorie. Durch die restliche Datenlage und die Einzelfallanalyse, die sich zum Beispiel auch auf die Diskussion des Basler Kriterienkatalogs zur Beurteilung der Legalprognose (gemäss Dittmann) stütze, der im Januar 2019 bereits durch die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (nachfolgend: KoFako) angewendet worden sei (und deren Schlussfolgerungen aus gutachterlicher Sicht weitgehend nachvollzogen werden könnten), ergebe sich ebenfalls, dass die Rückfallgefahr des Beschwerdeführers für erneute Delikte bei einer baldigen Freilassung