Der Beschwerdeführer habe bisher eine polytrope Delinquenz gezeigt. Die Wahrscheinlichkeit für erneute Straftaten hänge auch von dem gewählten Setting bzw. Risikomanagement ab. In einem gesicherten Setting wie aktuell sei die Rückfallgefahr für erneute «grobe» Straftaten gering. In einem freiheitlichen Setting würde die Wahrscheinlichkeit für erneute Straftaten wieder relativ rasch steigen. Dr. med. G.________ verwies auf das Kapitel Risikoeinschätzung und fasste in der Folge nochmals die Ergebnisse des VRAG-R zusammen. Der Beschwerdeführer falle in eine hohe Risikokategorie.