Mit einem Summenwert von 26 in der PCL-R liege der Beschwerdeführer in einem hochgradigen «psychopathy-Bereich». Bei der Anwendung der revidierten Version des VRAG komme der Beschwerdeführer in eine hohe Risikokategorie (oberer Bereich von Risikokategorie 6 von insgesamt 9 Risikokategorien). 10.5 Dr. med. G.________ bejahte die Rückfallgefahr. Am ehesten seien vergleichbare Straftaten wie die bisher begangenen zu erwarten (u.a. Gewaltdelikte und Delikte im Betäubungsmittelbereich). Der Beschwerdeführer habe bisher eine polytrope Delinquenz gezeigt.