Gemäss den Autoren dieser Studie sei insbesondere die Kombination von einem hohen Basisrisiko mit dem Fehlen von Beeinflussbarkeit dieser Dispositionen und ein fehlender Effekt in der Therapie oder anderweitigen Copy-Strategien in dieser Hochrisiko-Tätergruppe aufgefallen. Diese Kriterienkombination sei aufgrund der vorhandenen Datenlage beim Beschwerdeführer als erfüllt anzusehen. In der integrativen Gesamtschau lasse sich ableiten, dass beim Beschwerdeführer vieles dafür spreche, dass er als Hochrisikotäter im obigen Verständnis einzustufen sei.