u.a. Bezug auf eine Zürcher Studie (Urbaniok et al.: Can high-risk offenders be reliably identified?). Er gibt an, dass die Gruppe der untersuchten Hochrisikotäter keine homogene Gruppe gewesen sei (unter anderem Unterschiede betreffend Delikttyp, Deliktmechanismus und psychiatrischen Diagnosen). Dennoch hätten diese in prognostischen Belangen viele Gemeinsamkeiten gehabt. Dr. med. G.________ führt in der Folge die im Zusammenhang mit einer unvorteilhaften Legalprognose massgebenden erschwerenden fünf Faktoren auf und begründet, inwiefern und in welchem Ausmass diese Faktoren auch beim Beschwerdeführer zutreffen (pag.