Unter den Straftätern der Entwicklungsstichprobe hätten 32.6 % einen höheren Summenwert aufgewiesen. Im Vergleich zum «Durchschnittsgewalttäter» in der VRAG-R-Entwicklungsstichprobe sei der Beschwerdeführer somit in einem wesentlich höheren Bereich zu verorten. Dr. med. G.________ merkt an, dass es sich hier um gruppenstatistische Angaben (nomothetische Einschätzung) handle. Das Ergebnis in diesem Instrument könne als eine Annäherung an das statistische Risiko eines erneuten Gewaltdelikts durch den Beschwerdeführer verstanden werden (insbesondere langfristig gesehen).