13 Persönlichkeit des Beschwerdeführers, was er offenbar nicht wirklich sehe oder nicht einsehen könne. Trotz seiner Intelligenz scheine er wenig Einsicht dafür zu haben, dass er sich mit seiner Persönlichkeitsstörung in vielerlei Hinsicht selbst im Wege stehe. Aus fachlicher Hinsicht seien diese Umstände zwar typisch für diese Art von Störung.