Regionalgericht). Dass einige Anteile dieser genannten Persönlichkeitsaspekte / Verhaltensdispositionen im aktuellen Setting kaum mehr zum Ausdruck kämen (insbesondere die Disposition des Beschwerdeführers zu Gewalttätigkeiten auf der Umsetzungsebene), dürfte primär an dem seit Jahren und derzeit weiterhin sehr beschützenden und stark strukturierten Setting liegen. Sich dies vor Augen zu führen, erscheine wichtig, um nicht falsche Erwartungen im Hinblick auf ein freiheitliches Setting zu haben. Auch aus diesem Grund seien Erfahrungen, die im Rahmen von stufenweise erfolgenden Vollzugslockerungen gemacht würden, üblicherweise zentral.