Akten Regionalgericht). Legalprognostisch ungünstig sei beim Beschwerdeführer aktuell sicherlich die vorhandene Kombination von hoher Manipulationsfähigkeit, einem deutlich ersichtlichen Dominanzbedürfnis und einer grundsätzlich weiterhin vorhandenen Gewaltbereitschaft mit Bestrafungsneigung gegenüber Dritten. Diese Kombination sei sehr deutlich bei der Anlasstat zum Vorschein gekommen (pag. 301 ff. Akten Regionalgericht).