Neben dem dargestellten 3-Faktorenmodell werde die PCL-R strukturell klassischerweise in zwei übergeordnete Faktoren aufgeteilt, die einerseits Kernpersönlichkeitsmerkmale von psychopathy und andererseits soziale Devianz abbildeten. Gliedere man die Zusammensetzung des Gesamtwerts entsprechend dieser Faktoren weiter auf, ergäben sich für den Faktor 1 (interper- sonell-affektiv) 14 von 16 Punkten und für den Faktor 2 (Verhalten-Antisozial) 10 von 20 Punkten. Die aktuelle Datenlage weise klar darauf hin, dass beim Beschwerdeführer weiterhin eine deutlich ausgeprägte Persönlichkeitsstörung (mit zudem einer hochgradigen Ausprägung von psychopathischen Zügen) vorliege.