_ kommt zum Schluss, dass der Summenwert der revidierten Version der Psychopathy Checklist beim Beschwerdeführer 26 betrage. Damit liege der Kennwert des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung des Standardmessfehlers in einem Bereich, der auf eine bereits hochgradige Ausprägung psychopathischer Eigenschaften hindeute (pag. 300 Akten Regionalgericht). Neben dem dargestellten 3-Faktorenmodell werde die PCL-R strukturell klassischerweise in zwei übergeordnete Faktoren aufgeteilt, die einerseits Kernpersönlichkeitsmerkmale von psychopathy und andererseits soziale Devianz abbildeten.