und Dr. med. M.________ sind sich weiter einig, dass die Persönlichkeitsstörung schon früh bestanden hatte und die primäre Störung war. Die Suchterkrankung entwickelte sich erst im Verlauf und komorbid. Es besteht insofern ein Zusammenhang zwischen der Persönlichkeitsstörung und der Suchterkrankung, als Letztere die Persönlichkeitsstörung verkompliziert (pag. 189 und pag. 278 Akten Regionalgericht sowie pag. 2621 und pag. 2672 Vollzugsakten). 9.4 Entgegen der Vorbringen des Beschwerdeführers vermag auch der aktuelle Ver- laufs- und Therapiebericht von Dipl.-psych.