9.3 Sowohl die Persönlichkeitsstörung mit sehr deutlichen dissozialen und narzisstischen sowie weiteren Anteilen (ICD-10 F60.2/ 60.8 / 61.10) als auch die narzisstische Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.80) und kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen (impulsiven) und dissozialen Zügen (ICD-10 F61.0), welche von Dr. med. M.________ gestellt worden war, sind schwere psychische Störungen. Sowohl Dr. med. G.________ als auch die Therapeutin Dipl.-psych. I.________ bestätigten zwar, dass eine Abmilderung der dissozialen Persönlichkeitsstörung durch alterungsbedingte Reifungsprozesse möglich sei (pag.