_ vom 11. Oktober 2016 (inkl. ergänzender Stellungnahme vom 14. Dezember 2016 und mündlicher Ausführungen anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Obergericht) vor. Das Obergericht hatte dieses Gutachten im Zusammenhang mit seinem Sachurteil SK 15 124 vom 7. Juni 2017 in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten äussert sich ebenfalls zur Frage einer psychischen Störung, der Rückfallgefahr, der Schuldfähigkeit und der Notwendigkeit von Massnahmen nach Art. 59 bis 61 und Art. 63 StGB (pag. 2541 ff. Vollzugsakten). Auf dieses Gutachten wird insofern Bezug genommen, als sich im Hinblick auf das Gutachten von Dr. med. G.___