Die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Ausführungen von Dr. med. G.________, auch mit Blick auf die Angaben der aktuellen Therapeutin, Dipl.-psych. I.________, wird gesondert im jeweils entsprechenden Zusammenhang beurteilt werden. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass keine Hinweise vorliegen, dass dieses Gut-