8. Gutachten 8.1 Im Zusammenhang mit der Frage der Anordnung einer Verwahrung gab die Vorinstanz ein neues Gutachten bei Dr. med. G.________ in Auftrag. Dieses datiert vom 17. April 2020 (pag. 159 ff. Akten Regionalgericht). Zudem verfasste Dr. med. G.________ am 14. Mai 2020 aufgrund von weiteren Eingaben des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der Begutachtung sowie Fragen der BVD eine Stellungnahme zu seinem Gutachten (pag. 516 ff. Akten Regionalgericht).