401 f. Akten Regionalgericht) selber an, er sei zu dieser Tat nur in der Lage gewesen, weil er das Opfer ab dem besagten Zeitpunkt nicht mehr als einen Menschen, sondern als ein «Stück Scheisse» gesehen habe. Dies sowie auch die Aussagen des Beschwerdeführers, er sei froh, dass sich das Opfer habe befreien können, da er andernfalls wohl weitergemacht hätte (vgl. pag. 309 Akten Regionalgericht), zeigen, dass die Situation eskaliert war und es um mehr als lediglich das Erwirken eines Geständnisses ging. Es handelte sich um eine Machtdemonstration, wie sich auch aus der bereits zitierten Stellungnahme des Beschwerdeführers an Dr. med.